Frau Yan, die in Shanghai lebt, schloss sich während eines ihrer Urlaube einer Reisegruppe an, die von einem Shanghaier Reisebüro organisiert wurde. Unerwarteterweise wurde das Fahrzeug, in dem sie fuhr, von einer holprigen Fahrt geplagt, die zu einem Trümmerbruch der Lendenwirbel führte und sie behindert zurückließ. Kürzlich entschied das Gericht in Yangpu in erster Instanz, dass das Reisebüro und das Unternehmen, dem das Fahrzeug gehörte, jeweils 50 % der Verantwortung tragen sollten. Im vergangenen Oktober schloss sich Frau Yan einer von einem Reisebüro organisierten Reisegruppe an und reiste nach Zhejiang. Ein Reisebüro in Shanghai beauftragte zudem ein Transportunternehmen in Shanghai mit der Beförderung von Touristen. Als sich das Fahrzeug dem Ziel näherte, wurden die Schlaglöcher auf der Straße durch angesammeltes Regenwasser eingeebnet, wodurch das Fahrzeug plötzlich durchgeschüttelt wurde. Frau Yan, die auf dem Rücksitz saß und nicht darauf vorbereitet war, stürzte und erlitt einen Trümmerbruch der Lendenwirbel. Nach dem Vorfall wurde Frau Yan in Zhejiang behandelt und kehrte dann zur weiteren Behandlung nach Shanghai zurück. Da sie sich nicht auf eine Entschädigung einigen konnten, reichte Frau Yan Klage vor Gericht ein und forderte, dass der Veranstalter der Reise, ein Reisebüro in Shanghai, und der Träger der Reise, ein Transportunternehmen in Shanghai, die Haftung für die Entschädigung übernehmen. Während des Prozesses beauftragte das Gericht ein Gutachterbüro mit der Feststellung, dass Frau Yang infolge des Unfalls einen Trümmerbruch des ersten Lendenwirbels erlitten habe, was einer Behinderung neunten Grades aufgrund eines Verkehrsunfalls gleichkomme. Das Gericht entschied, dass es sich in diesem Fall um einen Streit um die Entschädigung für Personenschäden handelte, die durch einen Autounfall verursacht worden waren. Es konnte festgestellt werden, dass ein bestimmtes Shanghaier Reisebüro Co., Ltd. als Anbieter von Tourismusdienstleistungen seiner Verpflichtung zur Gewährleistung der Sicherheit der Touristen nicht nachgekommen ist und dass ein bestimmtes Shanghaier Transportunternehmen zwar Fahrzeuge zur Teilnahme an Einsätzen entsandt hat, jedoch seiner Verpflichtung zur sicheren und ordnungsgemäßen Verwaltung der Fahrzeuge nicht nachgekommen ist. Auf dieser Grundlage entschied das Gericht, dass die beiden Angeklagten jeweils für 50 Prozent des Schadens verantwortlich seien und jeweils mehr als 90.000 Yuan Entschädigung zahlen müssten. Sina Nachrichten |
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