Wann sollte bei einem Bandscheibenvorfall in der Lendenwirbelsäule eine Operation in Betracht gezogen werden?

Wann sollte bei einem Bandscheibenvorfall in der Lendenwirbelsäule eine Operation in Betracht gezogen werden?

Ob bei einem Bandscheibenvorfall in der Lendenwirbelsäule eine Operation notwendig ist, hängt nicht von der Größe des Vorfalls ab, sondern vor allem von der Schwere der Symptome, der Wirksamkeit der konservativen Behandlung und der Schwere der Auswirkungen auf das Leben. Der durch bildgebende Untersuchungen angezeigte Herniengrad dient nur als Referenz. Ein Bandscheibenvorfall in der Lendenwirbelsäule sollte zunächst konservativ behandelt werden. Wenn jedoch eine der folgenden Erkrankungen vorliegt, sollte eine chirurgische Behandlung in Betracht gezogen werden:

(1) Bei Patienten, bei denen eine konventionelle konservative Behandlung nicht anspricht, sollte eine chirurgische Behandlung in Betracht gezogen werden. Unter einer formalen konservativen Behandlung versteht man eine konservative Behandlung, die unter ärztlicher Anleitung und gemäß den Anweisungen des Arztes über einen ausreichend langen Zeitraum durchgeführt wird. Die Dauer einer regulären konservativen Behandlung beträgt im Allgemeinen 3–6 Monate, der von den Ärzten heute festgelegte Zeitraum ist jedoch von Person zu Person unterschiedlich und liegt im Allgemeinen unter dem oben genannten Zeitraum. Schließlich kann eine frühzeitige Operation dazu beitragen, dass Sie die Schmerzen frühzeitig loswerden, frühzeitig wieder normal studieren und arbeiten können und frühzeitig ein wundervolles Inselleben genießen können.

(2) Die Schmerzen sind stark und beeinträchtigen den Schlaf. Menschen mit starken Schmerzen können sich nach einer Zeit konservativer Behandlung möglicherweise erholen, doch Patienten unter solch extrem starken Schmerzen leiden zu lassen, kommt einer unmenschlichen Zerstörung und Folter der Patienten gleich. Darüber hinaus ist die Wirkung einer konservativen Behandlung noch unbekannt. Stattdessen ist es besser, sich so schnell wie möglich für eine chirurgische Behandlung mit deutlicheren Ergebnissen zu entscheiden.

(3) Bei Patienten mit offensichtlichen neurologischen Symptomen sollte eine chirurgische Behandlung in Betracht gezogen werden. Personen, die an Muskelkontrakturen der unteren Gliedmaßen, einem Fallfuß sowie Darm- und Blasenfunktionsstörungen leiden; Das Auftreten dieser Erkrankungen bedeutet, dass eine sehr schwerwiegende neurologische Funktionsstörung vorliegt und der Druck auf die Nerven so schnell wie möglich oder rasch gelindert werden sollte, da sich die Nervenfunktion sonst nur schwer oder gar nicht mehr erholen kann. Dieses Ziel kann mit einer konservativen Behandlung offensichtlich nicht erreicht werden. Wenn bei Patienten klinisch die oben genannten Erkrankungen festgestellt werden, sollte eine Notoperation durchgeführt werden.

(4) Bei Patienten mit wiederkehrenden Symptomen kann je nach Schwere und Häufigkeit der Anfälle eine chirurgische Behandlung beim nächsten Anfall in Erwägung gezogen werden. Bei Patienten mit wiederkehrenden Symptomen können die Symptome zwar jedes Mal durch eine Phase konservativer Behandlung beseitigt werden, nach einer gewissen Zeit treten die Symptome jedoch aufgrund von Erkältung, Müdigkeit, kumulativer Belastung usw. des Patienten erneut auf. Die eigenen Erfahrungen dieser Patienten zeigen, dass die von ihnen gewählte konservative Behandlung ein Wiederauftreten nicht verhindern kann. Daher kann bei einem erneuten Auftreten der Krankheit eine rechtzeitige chirurgische Behandlung nicht nur die Symptome schnell beseitigen und die Krankheit heilen, sondern auch einem erneuten Auftreten wirksam vorbeugen. Zwar besteht auch bei der chirurgischen Behandlung eine gewisse Rezidivrate, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Auftretens wesentlich geringer als bei der konservativen Behandlung.

(5) Wenn die MRT-Untersuchung zudem zeigt, dass das Bild des Bandscheibenvorfalls in der Lendenwirbelsäule sehr groß ist, wird davon ausgegangen, dass der Faserring der Bandscheibe möglicherweise gerissen ist und das Markgewebe der Bandscheibe in die Wirbel hineinragt. In diesem Fall ist die Wirkung einer konservativen Behandlung relativ gering. Wenn nach Ausbruch der Erkrankung eine kurzfristige konservative Behandlung nicht wirksam ist, sollte so schnell wie möglich eine operative Behandlung eingeleitet werden.

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